WEGs können den Strom aus einer gemeinsamen PV-Anlage sowohl für den sog. Gemeinstrom (z.B. Fahrstuhl, Flurbeleuchtung, Wärmepumpe, Heizungspumpen,...) als auch für jede einzelne Wohnung nutzen. Der Gesetzgeber hat in 2023 dafür das Betreibermodell »Strom in Gemeinschaft« geschaffen. Wir bieten durch unsere Gesellschafterin, die Genossenschaft »Bürger Energie Bremen e.G.« eine spezielle Beratung für WEGs an. Diese umfasst alle Aspekte zu erforderlichen Beschlussfassungen in der WEG, zur Technik und zum Betreibermodell für die PV-Anlage. Auch die Fragestellungen vermietender Wohnungseigentümer*innen werden abgedeckt.